Chronik

  • 1988 Drei Schützenbrüder, Manfred Bösl, Johann Rinn und Josef Schmalzl legen den Grundstock für eine Böllergruppe.
  • 1988 Anschaffung von drei Vereins-Handböllern.
  • 1995 Gründung einer Böllergruppe, zum Gauschützenfest am 24. Juni, mit 13 Stammschützen.
  • 1997 Anschaffung einer neuen Bekleidung für die Mitglieder der Böllergruppe, Lederhose und Schützenjanker.
  • 1998 Die Mitgliederzahl steigt auf 23 aktive Böllerschützen.
  • 2000 Unser Schützenbruder Franz Haberler schnitzt ein "Vereinstaferl" für die Böllergruppe.
  • 2002 Zwei weitere Böllerschützen verstärken unsere sehr aktive Gruppe.
  • 2003 Die Böllerschützen haben sich entschlossen, zu einer sauberen Vereinstracht gehört ein Hut. Anschaffung einer passenden Kopfbedeckung.
  • 2014 Das 23. Fränkisches Böllerschützentreffen und 24. Gauböllertreffen findet zum 50. Jährigem Jubiläum des Tannenwald Berngaus statt

 

Anlass zum Böllerschießen

Das Böllerschießen entwickelte sich als begleitendes Element für ganz bestimmte Anlässe in kirchlichem und weltlichen Jahreslauf und ist Bestandteil vorrangiger Bräuche und Traditionen.

Da aber Bräuche sich regional unterscheiden und sie sich stets weiterentwickeln, bzw. Brauchtum auch jederzeit neu entsteht, gibt es auch keinerlei Anspruch auf eine einheitliche und gleichermaßen für alle Orte und Regionen im Lande geltende Bedürfnisregelung zu welchen Anlässen geschossen wird.

Beim Schützenverein Tannenwald Berngau e. V. wird zu folgenden Anlässen geböllert:

  • Königsproklamation
  • Vereinsjubiläum
  • Hochzeit von Vereinsmitgliedern
  • Runde Geburtstage vom Vereinsmitgliedern, meist ab dem 50. Geburtstag
  • Beerdigungen von Vereinsmitgliedern
  • Anschießen von Vereinsfesten und Festzügen
  • Neujahrsanschießen
  • Sowie zur Eröffnung von anderen hohen weltlichen und krichlichen Festen.

Akzeptanz der Böllerschützen

Wenn wir als Böllerschützen unsere Tradition aufrecht erhalten wollen, müssen wir in erster Linie in unserem Wirkungsfeld, das heißt in unseren Heimatgemeinden oder in unserem Landkreis die Akzeptanz der Bevölkerung, also der Gemeinschaft in unserem Umfeld erlangen.

Diese Akzeptanz erhalten wir aber nur dadurch, dass wir uns an bestimmte Regeln halten, die uns zum einen der Gesetzgeber erteilt und die wir uns durch den BSSB selbst gegeben haben.

Das Böllerschießen war und ist immer eine besondere Ehrerweisung und sollte deshalb auch nur verdienten Mitgliedern der Gemeinschaft, bzw. des öffentlichen Lebens sowie unseren Schützenschwestern und Schützenbrüdern vorbehalten sein. Auf keinen Fall sollten damit kommerzielle Zwecke und Ziele unterstützt werden.